Archiv für die Kategorie „Entgelt“
BAG, Urteile vom 11. April 2006 – 9 AZR 369/05 – ua. – Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTzG setzt ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert. Richtet sich die Dauer der bisherigen Arbeitszeit nach der tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, ist die bei Abschluss des Altersteilzeitarbeitsvertrags geltende Stundenzahl für die gesamte Dauer der Altersteilzeit maßgebend. Die Vereinbarung einer variablen, vom jeweiligen Verhältnis zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten abhängige Arbeitszeit ist ausgeschlossen. Wird die Arbeitszeit der Vollbeschäftigten während der Laufzeit des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erhöht, so erhöht sich daher die mit den Arbeitnehmern in Altersteilzeit vereinbarte Wochenstundenzahl nicht. Bemisst sich das dem Arbeitnehmer während der Altersteilzeit zu zahlende Arbeitsentgelt nach dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zu der eines Vollbeschäftigten, verringert sich wegen des geänderten Berechnungsfaktors die Höhe seines Entgelts. Im öffentlichen Dienst gilt eine solche Berechnungsvorschrift, die auch während der Altersteilzeit anzuwenden ist.
BAG, Urteile vom 23. Februar 2005 – 10 AZR 600 bis 603/03 – Die Kläger und die spätere Insolvenzschuldnerin hatten Altersteilzeitverträge nach dem sogenannten Blockmodell geschlossen. Das Arbeitsentgelt einschließlich der Aufstockungsbeträge sollte während der Arbeitsphase und der anschließenden Freistellungsphase gleich bleibend gezahlt werden. Am 1. September 2002 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beklagte wurde zunächst zum Sachwalter, später zum Insolvenzverwalter bestellt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter hatte er schon vor Insolvenzeröffnung ein Gutachten erstellt und darin Masseunzulänglichkeit angezeigt. Eine Kündigung der Altersteilzeitverhältnisse durch die Insolvenzschuldnerin und den Beklagten erfolgte nicht.
